Wasserschutzzone

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Durch die Ausweisung von Wasserschutzgebieten soll erreicht werden, dass insbesondere gesundheitsgefährdende und die Beschaffenheit beeinträchtigende Stoffe und Organismen vom Trinkwasser ferngehalten werden. Hierzu sind Einrichtungen und Handlungen durch eine Rechtsverordnung entsprechend eingeschränkt.
Die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen und der Trinkwasserqualität erfolgt im Rahmen der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises.

Übersichtsplan

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Teilplan Wiesenbach zum Download
Teilplan Mauer zum Download
Wasserschutzzonen-Verordnung des Landratsamtes Rhein-Neckar vom 20.7.2004 zum Download