Notfall/Rohrbruch

Grundsätzlich ist für das jeweilige Ortsnetz während der normalen Arbeitszeit die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig.

Außerhalb der normalen Arbeitszeiten decken die Bediensteten des Gruppenwasserzweckverbandes für Notfälle wie beispielsweise einem Rohrbruch den Rufbereitschaftsdienst für die Mitgliedsgemeinden ab.
Tel. 06223 / 92 55 60