Untersuchung auf Legionellen

Trinkwasserverordnung wurde geändert

Wann muss ein Hauseigentümer das Wasser auf Legionellen untersuchen?

Auszug aus einer Veröffentlichung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg:

Wieso gibt es überhaupt eine neue Trinkwasserverordnung?
Die TrinkwV von 2001 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überarbeitet, weil Klarstellungen und genauere Anpassungen an die Vorgaben der EG-Trinkwasser-Richtlinie notwendig waren. Außerdem sollten gesundheitspolitisch relevante Regelungslücken zum Beispiel zur Legionellenproblematik beseitigt werden.

Wieso sind Legionellen so gefährlich?
Legionellen sind Bakterien, die im Wasser vorkommen. Sie können sich optimal bei Wassertemperaturen von 30 bis 40 °C vermehren. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser ist unbedenklich. Wenn aber Legionellen über kleine eingeatmete Wassertröpfchen in die Lunge gelangen, kann es zu einer ernsthaften Lungenentzündung kommen. Das könnte beispielsweise beim Einatmen von Dampf unter der Dusche passieren. Laut der amtlichen Begründung des BMG zur Änderung der TrinkwV wird geschätzt, dass etwa 32.000 Erkrankungen im Jahr in Deutschland durch Legionellen ausgelöst werden. Davon enden geschätzt knapp 2000 Fälle im Jahr tödlich.

Wer ist von den Änderungen zur Legionellenuntersuchung betroffen?
Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit einer Warmwasser-Großanlage und Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser (zum Beispiel Duschen), sind ab sofort verpflichtet, diese einmal jährlich auf Legionellen prüfen zu lassen, wenn sie Mieter haben. Betroffen sind daher vor allem Besitzer von Mehrfamilienhäusern mit Untermietern. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen jedoch grundsätzlich nicht darunter. Die Regelung, einmal jährlich auf Legionellen prüfen zu lassen, gilt natürlich auch für Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Einrichtungen wie Sporthallen, Schwimmbädern oder Heimen.

Der Eigentümer der Warmwasser-Großanlage muss das Ergebnis dem Gesundheitsamt mitteilen. Darunter fallen alle Anlagen mit einem Warmwasserinhalt über 400 Liter oder mit einem Rohrleitungsinhalt zwischen Warmwasseraustritt aus der Erwärmungsanlage und der entferntesten Entnahmestelle über drei Liter. Sollten auffällige Legionellengehalte festgestellt werden (über 100 Legionellen/100 ml), muss der Inhaber der Anlage eine Gefährdungsabschätzung erstellen lassen, das Gesundheitsamt darüber informieren und gegebenenfalls Abhilfemaßnahmen ergreifen. Bei sehr hohen Legionellengehalten (über 10.000 Legionellen/100 ml) dürfen die Duschen solange nicht mehr benutzt werden bis das Problem beseitigt ist.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten

des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises